RS OGH 1991/9/26 7Ob579/91

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Norm

ABGB §726

Rechtssatz

Ergibt sich aus dem Testament, daß der Legatar nur die Nutzung des ihm vermachten Gegenstandes haben soll, dieser Gegenstand aber dann an den "Nachlegatar" fällt, so sind sowohl Legatar als auch Nachlegatar gleichwertig als Erben im Sinne des § 726 ABGB anzusehen ( ähnlich JBl 1988,712 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0012814

Dokumentnummer

JJR_19910926_OGH0002_0070OB00579_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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