Norm
DSt 1990 §26 Abs5Rechtssatz
Ist ein Mitglied des erkennenden Senates bereits mit Erfolg (wenngleich aus dem Grund des § 35 DSt 1872 bzw nunmehr des § 33 Abs 2 DSt 1990) für das betreffende Verfahren abgelehnt worden. so bleibt für eine abermalige Ablehnung dieses Senatsmitgliedes in derselben Sache kein Raum.Ist ein Mitglied des erkennenden Senates bereits mit Erfolg (wenngleich aus dem Grund des Paragraph 35, DSt 1872 bzw nunmehr des Paragraph 33, Absatz 2, DSt 1990) für das betreffende Verfahren abgelehnt worden. so bleibt für eine abermalige Ablehnung dieses Senatsmitgliedes in derselben Sache kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056938Dokumentnummer
JJR_19911001_OGH0002_015BKD00001_9100000_001