RS OGH 1991/10/9 1Ob26/91, 10Ob34/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
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Norm

ABGB §19
ABGB §344

Rechtssatz

Daß sonst unwiederbringlicher Schaden drohte, ist keine Voraussetzung für erlaubte Selbsthilfe. Es genügt, daß die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ernstlich in Frage gestellt würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009025

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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