Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Die Nichtanrechenbarkeit des Arbeitslosengeldes auf die Entgeltansprüche nach § 1162 b ABGB ergibt sich schon aus den §§ 25 Abs 1 in Verbindung mit 12 Abs 8 AlVG (§ 48 ASGG).Die Nichtanrechenbarkeit des Arbeitslosengeldes auf die Entgeltansprüche nach Paragraph 1162, b ABGB ergibt sich schon aus den Paragraphen 25, Absatz eins, in Verbindung mit 12 Absatz 8, AlVG (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Berechnung, Bemessung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Angestellte, Entschädigung, Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Anrechnung, Einrechnung, Kündigungsentschädigung, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, EntlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0028334Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.08.2015