RS OGH 1991/10/9 9ObA147/91, 10ObS6/11x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
beobachten
merken

Norm

ASGG §1

Rechtssatz

Bei der Gerichtsbarkeit in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen handelt es sich grundsätzlich um ein streitiges Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, das durch die Bestimmung des ASGG lediglich modifiziert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085459

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten