Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Die Rechtsansicht, daß der Beklagte nicht gezwungen ist, über eine normale Lehrverpflichtung hinausgehende berufliche Leistungen zu erbringen, verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Unterhaltsbemessung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009786Dokumentnummer
JJR_19911010_OGH0002_0070OB00582_9100000_002