RS OGH 1991/10/10 8Ob617/91

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Norm

ABGB §1116 A

Rechtssatz

Die Aufkündigung muß dem Vertragspartner gegenüber abgegeben werden; eine an eine Kommanditgesellschaft gerichtete Aufkündigung ist dem Vertragspartner gegenüber nicht abgegeben, auch wenn sie ihm (in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft) zugegangen ist und er darin persönlich angesprochen wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

KG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020923

Dokumentnummer

JJR_19911010_OGH0002_0080OB00617_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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