RS OGH 1991/10/16 13Os90/90, 13Os147/10g, 13Os35/15v

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Norm

StGB §71

Rechtssatz

Auch Vorverurteilungen wegen Finanzvergehen (Schmuggel, Abgabenhinterziehung und Abgabenhehlerei) können im Verhältnis zu Vermögensdelikten auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, wenn sie auf eine habituelle Unredlichkeit in finanziellen Angelegenheiten, demnach auf den gleichen Charaktermangel, zurückzuführen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092070

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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