Norm
ABGB §149Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Bausparvertrag auf den Namen eines Minderjährigen lautet, wird in der Regel ein Indiz dafür sein, dass es sich möglicherweise um Vermögen des Kindes handelt (SZ 57/10); es kann aber auch sein, dass die vom Vater namens der Kinder abgeschlossenen Bausparverträge nur dessen eigener Vermögensbildung unter Inanspruchnahme der hiefür vorgesehenen Steuerbegünstigung dienen sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048057Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020