Norm
ABGB §149Rechtssatz
Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB bzw die Heilung dieses Formmangels durch nachträgliche Erfüllung, nämlich durch die Einzahlungen (Überweisungen) des Beklagten auf das Bausparkonto eingetreten.Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind Paragraph 943, ABGB und Paragraph eins, Absatz eins, Litera d, NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des Paragraph 943, ABGB bzw die Heilung dieses Formmangels durch nachträgliche Erfüllung, nämlich durch die Einzahlungen (Überweisungen) des Beklagten auf das Bausparkonto eingetreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048063Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020