RS OGH 2017/7/18 3Ob564/91, 8Ob622/91, 1Ob136/99b, 7Ob277/08y, 10Ob81/16h

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Rechtssatz

Unregelmäßige Dienstbarkeiten können im Rahmen des § 529 ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden.Unregelmäßige Dienstbarkeiten können im Rahmen des Paragraph 529, ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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