RS OGH 1991/10/23 3Ob93/91

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Norm

EO §42
EO §44 C

Rechtssatz

Eine "faktische Exekutionsaufschiebung" allein reicht nicht aus, dem betreibenden Hausverwalter ein Pfandrecht für eine ihm selbst entstandene Forderung an Schaden durch Verzögerung seines Anspruches - und nicht etwa im Vermögen der Liegenschaftseigentümer eingetretene Nachteile - zu verschaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0001419

Dokumentnummer

JJR_19911023_OGH0002_0030OB00093_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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