RS OGH 1991/10/30 1Ob581/91

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Norm

MRG §30 Abs2 Z5 D
ZPO §411 Ba

Rechtssatz

Für einen Kündigungsprozeß, in dem einer Verlassenschaft eine Wohnung vom Vermieter unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG aufgekündigt wird, bildet die rechtskräftige Entscheidung in einem vom Vermieter angestrengten und ohne Beteiligung der Verlassenschaft durchgeführten Feststellungsverfahren, daß dem Nebenintervenienten im Kündigungsprozeß kein Mietrecht an der aufgekündigten Wohnung kraft Eintrittsrechtes zukomme, bloß eine Rechtstatsache, die für den Kündigungsprozeß abzuleitende Bindungswirkung besitzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0041267

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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