RS OGH 1991/11/5 4Ob95/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1991
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Norm

RBÜ PF Art2
UrhG §3 Abs1

Rechtssatz

Der in Österreich auch Werken der angewandten Kunst (§ 3 Abs 1 UrhG: Werke des Kunstgewerbes) gewährte Schutz erstreckt sich auch auf den Regelungsbereich der RBÜ; Österreich hat von der Möglichkeiten einer Beschränkung des Schutzes von Werken der angewandten Kunst keinen Gebrauch gemacht. Werke der angewandten Kunst aus dem Ursprungsland Frankreich genießen daher auch in Österreich urheberrechtlichen Schutz. - "Le Corbusier-chaise-longue".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0073462

Dokumentnummer

JJR_19911105_OGH0002_0040OB00095_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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