Norm
MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 CRechtssatz
Ein Verhalten im Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen des Mieters als Teil des Mietzinses kann den Tatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG mitbegründen.Ein Verhalten im Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen des Mieters als Teil des Mietzinses kann den Tatbestand nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3, zweiter Fall MRG mitbegründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070430Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008