RS OGH 2008/1/15 10ObS278/91; 10ObS130/92 (10ObS131/92; 10ObS132/92); 10ObS73/94; 10ObS2115/96v; 10O

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Veröffentlicht am 17.11.1991
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Rechtssatz

Zur Widerlegung des vom Kläger erbrachten Anscheinsbeweises genügt nicht der Beweis einer abstrakten Möglichkeit, sondern es muss die konkrete, zumindest gleich hohe Wahrscheinlichkeit bewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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