Norm
BBG §1Rechtssatz
Die ÖBB bilden einen Wirtschaftskörper, der ein Zweig der Betriebsverwaltung des Bundes ist. Sie haben keine Rechtspersönlichkeit; ihr Unternehmensträger ist der Bund, welcher die Geschäfte des Wirtschaftskörpers unter der Firma "Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)" betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052903Dokumentnummer
JJR_19911119_OGH0002_0040OB01597_9100000_001