RS OGH 1991/11/20 1Ob617/91

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Veröffentlicht am 20.11.1991
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Rechtssatz

Eine Verfahrenstrennung ist auch für die Prüfung mehrerer aufrechnungsweise eingewendeter Gegenforderungen, die die Klagsforderung übersteigen, zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0036736

Dokumentnummer

JJR_19911120_OGH0002_0010OB00617_9100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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