Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Die Zuweisung von Ausbildungsmitteln an Ausbildungseinrichtungen des Bundesheeres durch eine Dienststelle des BMLV erfolgt nicht nur in Vorbereitung einer hoheitlichen Tätigkeit, nämlich der Ausbildung von Soldaten, sondern auch durch Erlaß oder Weisung, somit selbst in einem Bereich, der mit Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050008Dokumentnummer
JJR_19911120_OGH0002_0010OB00028_9100000_004