RS OGH 2020/2/20 5Ob1083/91; 5Ob223/19h

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Norm

GBG §94 A
TirGVG allg

Rechtssatz

Der Grundbuchsantrag ist abzuweisen, wenn berechtigte Bedenken im Sinne des Vorliegens eines Umgehungsgeschäftes bestehen (hier: Umgehung des GVG - Hypothekenbestellung statt des rite nicht realisierbaren Kaufvertrages und damit Bewirkung eines ähnlichen wirtschaftlichen Erfolges.)

Entscheidungstexte

  • RS0060551">5 Ob 1083/91
    Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 1083/91
  • RS0060551">5 Ob 223/19h
    Entscheidungstext OGH 20.02.2020 5 Ob 223/19h
    nur: Der Grundbuchsantrag ist abzuweisen, wenn berechtigte Bedenken im Sinne des Vorliegens eines Umgehungsgeschäftes bestehen. (T1)
    Anm: Veröff: SZ 2020/17

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060551

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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