RS OGH 1991/11/27 3Ob115/91 (3Ob116/913Ob117/91)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1991
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Norm

EO §39 IVB
EO §39 IVE
EO §42 A
EO §238

Rechtssatz

Wird in einem Exekutionsverfahren gegen mehrere oder alle Miteigentümer die Exekution durch Zwangsversteigerung ihrer Anteile betrieben, so bleibt doch die Versteigerung jedes einzelnen Anteils insoweit selbständig, daß die Einstellung oder Aufschiebung der Exekution nicht der Fortgang des Verfahrens gegen die Verpflichteten hindert, bei denen Gründe für die Einstellung oder Aufschiebung der Exekution fehlen oder nicht geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 115/91
    Entscheidungstext OGH 27.11.1991 3 Ob 115/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0001059

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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