RS OGH 1991/11/28 6Ob626/91

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Norm

ABGB §864a

Rechtssatz

Soweit in einer in AGB enthaltenen Regelung nur eine Konkretisierung der sich schon aus der gebotenen Beobachtung von Treu und Glauben im geschäftliche Verkehr ergebenden Verhaltenspflichten zu erblicken ist, darf der AGB-Verwender davon ausgehen, daß ein redlicher Vertragspartner die Regelung nicht aus ungewöhnlich, sondern vielmehr als selbstverständlich ansehe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014587

Dokumentnummer

JJR_19911128_OGH0002_0060OB00626_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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