Norm
ABGB §901 II1Rechtssatz
Ohne Aufklärung des den Wechsel zum Diskont Einreichenden über den bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Akzeptanten muß die Bank von vornherein mit einer im Falle des späteren Rückgriffes mangels Zahlung eintretenden Schädigung des Partners des Diskontvertrages rechnen, weil dieser bei Kenntnis der verschwiegenen Sachlage wahrscheinlich Barzahlung verlangt oder jedenfalls rechtzeitig sich seiner beim Grundgeschäft gewährten Sicherheiten, zB des Eigentumsvorbehaltes, bedient hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0017458Dokumentnummer
JJR_19911128_OGH0002_0080OB00029_9000000_001