Norm
StPO §271 Abs4Rechtssatz
Abweisung eines Antrages auf Aufzeichnung der Aussagen und Vorträge gemäß § 271 Abs 4 in Verbindung mit § 291 letzter Satz StPO mangels Möglichkeit der Beiziehung eines geeigneten Stenographen in absehbarer Zeit (nach ergebnislosen Anfragen beim Leiter des parlamentarischen Stenographendienstes und beim österreichischen Stenographenverband).Abweisung eines Antrages auf Aufzeichnung der Aussagen und Vorträge gemäß Paragraph 271, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 291, letzter Satz StPO mangels Möglichkeit der Beiziehung eines geeigneten Stenographen in absehbarer Zeit (nach ergebnislosen Anfragen beim Leiter des parlamentarischen Stenographendienstes und beim österreichischen Stenographenverband).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0099080Im RIS seit
05.12.1991Zuletzt aktualisiert am
06.05.2025