RS OGH 1998/4/21 8Ob634/91, 7Ob640/92, 1Ob524/93, 4Ob108/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1991
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Norm

ABGB §140 Ca
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden.

Entscheidungstexte

  • RS0047584">8 Ob 634/91
    Entscheidungstext OGH 12.12.1991 8 Ob 634/91
    Veröff: EvBl 1992/73 S 332 = ÖA 1992,56
  • RS0047584">7 Ob 640/92
    Entscheidungstext OGH 21.12.1992 7 Ob 640/92
    nur: Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. (T1)
  • RS0047584">1 Ob 524/93
    Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 524/93
    Auch; nur: Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden. (T2)
  • RS0047584">4 Ob 108/98f
    Entscheidungstext OGH 21.04.1998 4 Ob 108/98f
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047584

Dokumentnummer

JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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