Norm
ABGB §140 CaRechtssatz
Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047584Dokumentnummer
JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_004