Norm
ABGB §140 CaRechtssatz
Die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe stellen grundsätzlich kein im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB den Unterhaltsanspruch minderndes Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes dar.Die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe stellen grundsätzlich kein im Sinne des Paragraph 140, Absatz 3, ABGB den Unterhaltsanspruch minderndes Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047498Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020