RS OGH 2022/4/6 5Ob116/91, 3Ob119/93, 2Ob242/05k, 5Ob223/12y, 5Ob167/21a

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Rechtssatz

Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken ("Überbauten", "Superädifikaten" ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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