Norm
ABGB §97Rechtssatz
Hat der Ehemann in Ausübung seines Weitergaberechtes die Ehewohnung an den gemeinsamen Sohn abgetreten und wurde dabei von beiden offenbar die Absicht verfolgt, Ansprüche der Ehefrau nach § 97 ABGB zu unterlaufen, so hat die Ehefrau gegen beide Beklagte Ansprüche auf Schadenersatz (Naturalrestitution). Es ist ihr auch das rechtliche Interesse zuzubilligen, daß das Bestehen ihrer Ansprüche aus § 97 ABGB festgestellt wird.Hat der Ehemann in Ausübung seines Weitergaberechtes die Ehewohnung an den gemeinsamen Sohn abgetreten und wurde dabei von beiden offenbar die Absicht verfolgt, Ansprüche der Ehefrau nach Paragraph 97, ABGB zu unterlaufen, so hat die Ehefrau gegen beide Beklagte Ansprüche auf Schadenersatz (Naturalrestitution). Es ist ihr auch das rechtliche Interesse zuzubilligen, daß das Bestehen ihrer Ansprüche aus Paragraph 97, ABGB festgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009522Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009