RS OGH 1991/12/18 13Os68/91 (13Os69/91)

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Norm

StGB §180 Abs1 Z2

Rechtssatz

Bei Einwirkungen auf einen Fischteich mit einer Oberflächenausdehnung von zirka zweitausenddreihundert Quadratmeter sowie auf dessen Zufluß und Abfluß, der seinerseits wieder in einen anderen Fischteich und von dort in einen Bach und in ein weiteres fließendes Gewässer führt, kann eine Gefahr für den Tierbestand oder Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet entstehen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 68/91
    Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 68/91
    Veröff: EvBl 1992/78 S 337 = JBl 1992,728

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094920

Dokumentnummer

JJR_19911218_OGH0002_0130OS00068_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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