Norm
StGB §180 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei Einwirkungen auf einen Fischteich mit einer Oberflächenausdehnung von zirka zweitausenddreihundert Quadratmeter sowie auf dessen Zufluß und Abfluß, der seinerseits wieder in einen anderen Fischteich und von dort in einen Bach und in ein weiteres fließendes Gewässer führt, kann eine Gefahr für den Tierbestand oder Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094920Dokumentnummer
JJR_19911218_OGH0002_0130OS00068_9100000_002