Norm
ASGG §54 Abs1Rechtssatz
Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden.Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß Paragraph 54, Absatz eins, ASGG gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085603Im RIS seit
18.12.1991Zuletzt aktualisiert am
02.01.2026