RS OGH 2025/11/20 9ObA205/91; 8ObA248/94; 8ObA72/04b; 8ObA36/05k; 9ObA162/07z; 9ObA27/25y

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Rechtssatz

Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden.Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß Paragraph 54, Absatz eins, ASGG gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085603

Im RIS seit

18.12.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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