RS OGH 2025/12/18 3Ob541/91; 7Ob589/92; 7Ob2240/96d; 7Ob2048/96v; 1Ob125/99k; 6Ob258/99f; 9Ob84/03y;

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Rechtssatz

Bei Bestehen eines Weitergaberechts tritt selbst ohne Einwilligung des Vermieters zum Übergang der Mietrechte der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in den Vertrag ein. Der Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mitteilung an den Bestandgeber vollzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032747

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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