RS OGH 2002/8/8 3Ob89/91, 8Ob82/98m, 8Ob55/02z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1991
beobachten
merken

Norm

KO §48 Abs3
KO §103 Abs3

Rechtssatz

Durch die Unvollständigkeit der Forderungsanmeldung des Absonderungsgläubigers, der gleichzeitig als Konkursgläubiger auftritt (§ 48 Abs 3 KO), tritt kein Verlust des Absonderungsrechtes ein.Durch die Unvollständigkeit der Forderungsanmeldung des Absonderungsgläubigers, der gleichzeitig als Konkursgläubiger auftritt (Paragraph 48, Absatz 3, KO), tritt kein Verlust des Absonderungsrechtes ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064814

Dokumentnummer

JJR_19911218_OGH0002_0030OB00089_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten