Norm
KO §48 Abs3Rechtssatz
Durch die Unvollständigkeit der Forderungsanmeldung des Absonderungsgläubigers, der gleichzeitig als Konkursgläubiger auftritt (§ 48 Abs 3 KO), tritt kein Verlust des Absonderungsrechtes ein.Durch die Unvollständigkeit der Forderungsanmeldung des Absonderungsgläubigers, der gleichzeitig als Konkursgläubiger auftritt (Paragraph 48, Absatz 3, KO), tritt kein Verlust des Absonderungsrechtes ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064814Dokumentnummer
JJR_19911218_OGH0002_0030OB00089_9100000_002