RS OGH 2023/5/16 1Ob511/92; 6Ob646/93; 3Ob523/95; 1Ob65/97h; 6Ob162/98m; 3Ob323/98s; 3Ob219/05k; 2Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1992
beobachten
merken

Rechtssatz

Wertersatz tritt an die Stelle der Rückgabe der Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019977

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten