Norm
ABGB §692Rechtssatz
Das österreichische Erbrecht kennt zwei verschiedene, voneinander unabhängige Formen der Legatsreduktion, nämlich einmal das Recht nach § 692 ABGB, wenn die Vermächtnisse den Reinnachlass übersteigen, und zum anderen gemäß § 783 ABGB, wenn dem Noterben der gebührende Pflichtteil nicht oder nicht vollständig ausgemessen wurde.Das österreichische Erbrecht kennt zwei verschiedene, voneinander unabhängige Formen der Legatsreduktion, nämlich einmal das Recht nach Paragraph 692, ABGB, wenn die Vermächtnisse den Reinnachlass übersteigen, und zum anderen gemäß Paragraph 783, ABGB, wenn dem Noterben der gebührende Pflichtteil nicht oder nicht vollständig ausgemessen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023