RS OGH 1992/1/15 2Ob1/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §89 Abs2

Rechtssatz

Einen Personenkraftwagen - Lenker, der an einem am rechten Fahrstreifen zum Stillstand gekommenen Sattelzug prallte, trifft ein schwerwiegendes Verschulden, wenn er das beleuchtete Fahrzeug auf ausreichende Entfernung erkennen konnte und die Möglichkeit gehabt hätte, auf den zweiten für seine Fahrtrichtung bestimmten Fahrstreifen auszuweichen. Das Verschulden des Lenkers des Sattelzuges, der bei Dunkelheit und Regen die Schutzvorschrift des § 89 Abs 2 StVO verletzte, fällt jedoch ebenfalls ins Gewicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0027154

Dokumentnummer

JJR_19920115_OGH0002_0020OB00001_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten