Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Das Zahlungsversprechen: "auf erste Aufforderung" bedeutet in aller Regel, dass dem Begünstigten eine abstrakte Rechtsposition eingeräumt werden soll, also eine Garantie vorliegt; die Wendung "wie garantieren" muss nicht verwendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017012Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2014