RS OGH 1992/1/16 7Ob639/91, 4Ob527/92, 7Ob114/17s

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Veröffentlicht am 16.01.1992
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Norm

UbG §19 Abs1

Rechtssatz

Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung soll von Amts wegen eingeleitet werden, sobald das Gericht, von wem auch immer, von der Aufnahme des Kranken erfährt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075945

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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