RS OGH 1992/1/22 3Ob124/91, 1Ob81/99i

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Veröffentlicht am 22.01.1992
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Norm

ABGB §920
ABGB §1061
ABGB §1419

Rechtssatz

Die Lieferfähigkeit des Verkäufers ist auch dann gegeben, wenn er zwar nicht mehr einen Personenkraftwagen aber von der Gattung des gekauften liefern kann, der ihm für die Lieferung zur Verfügung stehende Personenkraftwagen aber von der Gattung des gekauften nicht wesentlich und vor allem nicht zum Nachteil des Käufers abweicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018419

Dokumentnummer

JJR_19920122_OGH0002_0030OB00124_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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