RS OGH 2023/10/25 3Ob124/91; 1Ob582/95 (1Ob583/95); 6Ob660/95; 1Ob81/99i; 9Ob247/02t; 5Ob127/11d; 3O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1992
beobachten
merken

Rechtssatz

Bildet eine vertretbare Sache den Gegenstand des Schuldverhältnisses, so ist im allgemeinen eine Gattungsschuld anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände auf einen abweichenden Parteiwillen schließen lassen (hier: fabriksneuer serienmäßig hergestellter Kraftwagen einer bestimmten Marke und Type ist daher im allgemeinen eine Gattungsschuld).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019904

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten