RS OGH 1992/1/28 4Ob501/92

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Norm

AußStrG §78 B

Rechtssatz

Besteht die Gefahr, daß der Anspruch des ruhenden Nachlasses später nicht mehr durchgesetzt werden kann, dann ist die Bestellung eines Anfechtungsanspruches auch dann zweckmäßig, wenn sich diese Maßnahme bei einem bestimmten Ausgang des Erbrechtsstreites rückblickend als überflüssig erweisen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007757

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_0040OB00501_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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