Rechtssatz
Die Einräumung eines Präsentationsrechtes kommt einem Vorvertrag gleich und unterliegt daher der Umstandklausel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0032804Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026