RS OGH 2025/12/17 8Ob504/92; 7Ob2240/96d; 5Ob138/02h; 3Ob104/15p; 3Ob7/25p; 7Ob141/25y

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Veröffentlicht am 06.02.1992
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Rechtssatz

Die Einräumung eines Präsentationsrechtes kommt einem Vorvertrag gleich und unterliegt daher der Umstandklausel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0032804

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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