Norm
ABGB §881 IDRechtssatz
Wurde im Kaufvertrag der Eintritt des Erwerbers in sämtliche Rechte und Pflichten des Veräußerers aus dem bestehenden Bestandvertrag vereinbart, handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. Der Bestandnehmer erlangt aus dieser ihn begünstigenden Vertragsbestimmung ein unmittelbares Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017051Im RIS seit
15.02.1992Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025