RS OGH 2025/9/24 2Ob514/92; 1Ob512/93; 1Ob620/93; 4Ob2146/96h; 1Ob122/02a; 3Ob121/25b

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Veröffentlicht am 15.02.1992
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Rechtssatz

Wurde im Kaufvertrag der Eintritt des Erwerbers in sämtliche Rechte und Pflichten des Veräußerers aus dem bestehenden Bestandvertrag vereinbart, handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. Der Bestandnehmer erlangt aus dieser ihn begünstigenden Vertragsbestimmung ein unmittelbares Recht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017051

Im RIS seit

15.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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