Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Durch den Wechsel der Gesellschafter einer GmbH infolge Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft wird der Tatbestand des § 12 Abs 3 MRG nicht verwirklicht. Der erkennende Senat sieht sich nicht veranlaßt, aus Anlaß der Abhandlung von Reich-Rohrwig-Thiery, Unternehmensübertragung, Gesellschafterwechsel und Mietzinserhöhung, ecolex 1991, 599 ff und 687 ff, diese Rechtsprechung grundsätzlich neu zu überdenken.Durch den Wechsel der Gesellschafter einer GmbH infolge Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft wird der Tatbestand des Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht verwirklicht. Der erkennende Senat sieht sich nicht veranlaßt, aus Anlaß der Abhandlung von Reich-Rohrwig-Thiery, Unternehmensübertragung, Gesellschafterwechsel und Mietzinserhöhung, ecolex 1991, 599 ff und 687 ff, diese Rechtsprechung grundsätzlich neu zu überdenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070218Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0050OB00083_9100000_001