Norm
ABGB §1330 ARechtssatz
Ein Anspruch auf Veröffentlichung des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils besteht mangels Anwendbarkeit des § 25 Abs 3 UWG bei Verstößen gegen § 1330 ABGB nicht.Ein Anspruch auf Veröffentlichung des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils besteht mangels Anwendbarkeit des Paragraph 25, Absatz 3, UWG bei Verstößen gegen Paragraph 1330, ABGB nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031640Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2013