RS OGH 1992/2/18 4Ob517/92, 7Ob201/14f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1992
beobachten
merken

Norm

MRG §30 Abs1 A

Rechtssatz

Der VfGH hat bereits aus Anlaß der Anfechtung des MG ausgesprochen, daß (ua) durch die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen weder der Gleichheitsgrundsatz noch der Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt werden, weil nur eine Eigentumsbeschränkung vorliegt, welche aber durch ein Gesetz angeordnet werden dürfe (VfSlg 1123/1928; siehe dazu auch OGH in EvBl 1977/255 mit weiteren Hinweisen). Das muß auch für das MRG gelten, hat doch der VwGH die genannte Rechtsprechung offenbar nie aufgegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070167

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten