RS OGH 1992/2/19 1Ob540/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1992
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Norm

ABGB §1078

Rechtssatz

Das Vorkaufsrecht kann nicht bloß auf andere Veräußerungsarten - als den Verkauf der damit belasteten Sache - erweitert, sondern kraft Parteiautonomie auch auf bestimmte Kaufverträge beschränkt werden. So können etwa Verkäufe im "Familienkreis" davon ausgenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020209

Dokumentnummer

JJR_19920219_OGH0002_0010OB00540_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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