Norm
ABGB §1078Rechtssatz
Das Vorkaufsrecht kann nicht bloß auf andere Veräußerungsarten - als den Verkauf der damit belasteten Sache - erweitert, sondern kraft Parteiautonomie auch auf bestimmte Kaufverträge beschränkt werden. So können etwa Verkäufe im "Familienkreis" davon ausgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020209Dokumentnummer
JJR_19920219_OGH0002_0010OB00540_9200000_001