RS OGH 1992/2/26 9ObA248/91

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Veröffentlicht am 26.02.1992
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Norm

ASGG §63 Abs1

Rechtssatz

Wurde in erster Instanz ein Anerkenntnis abgegeben und ein dementsprechendes Anerkenntnisurteil gefällt, kann das Anerkenntnis auch bei Neuerungserlaubnis nicht widerrufen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085820

Dokumentnummer

JJR_19920226_OGH0002_009OBA00248_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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