Norm
ASGG §63 Abs1Rechtssatz
Wurde in erster Instanz ein Anerkenntnis abgegeben und ein dementsprechendes Anerkenntnisurteil gefällt, kann das Anerkenntnis auch bei Neuerungserlaubnis nicht widerrufen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085820Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_009OBA00248_9100000_003