Norm
ABGB §182Rechtssatz
Zweck der Adoption ist es, elternlose Kinder, Kinder aus zerrütteten Familien oder von Eltern, die aus irgendeinem Grund eine geeignete Erziehung ihrer Kinder nicht gewährleisten oder denen sogar Kinder unerwünscht sind, der Erziehung und Sorge geeigneter und verantwortungsbewußter Menschen zu übergeben. Im Vordergrund steht somit das Wohl des Kindes und die Herstellung eines Eltern - Kind - Verhältnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048730Dokumentnummer
JJR_19920305_OGH0002_0070OB00514_9200000_003