RS OGH 1992/3/5 7Ob514/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §182

Rechtssatz

Zweck der Adoption ist es, elternlose Kinder, Kinder aus zerrütteten Familien oder von Eltern, die aus irgendeinem Grund eine geeignete Erziehung ihrer Kinder nicht gewährleisten oder denen sogar Kinder unerwünscht sind, der Erziehung und Sorge geeigneter und verantwortungsbewußter Menschen zu übergeben. Im Vordergrund steht somit das Wohl des Kindes und die Herstellung eines Eltern - Kind - Verhältnisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048730

Dokumentnummer

JJR_19920305_OGH0002_0070OB00514_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten