RS OGH 1997/10/15 10ObS45/92, 10ObS71/92, 10ObS341/97p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

ASVG idF vor 50.ASVGNov §175 Abs2 Z2

Rechtssatz

Der Schutz des § 175 Abs 2 Z 2 ASVG erfaßt nur solche Arztwege, die mit der versicherten Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen; dies gilt auch für die in der zweiten Fallgruppe dieser Bestimmung genannten Untersuchungen.Der Schutz des Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer 2, ASVG erfaßt nur solche Arztwege, die mit der versicherten Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen; dies gilt auch für die in der zweiten Fallgruppe dieser Bestimmung genannten Untersuchungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084960

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_010OBS00045_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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