RS OGH 1992/3/10 10ObS335/91, 10ObS336/91

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Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

Satzung der SVA der Bauern vom 15.03.1974 §32

Rechtssatz

Antrag an den VfGH auszusprechen, daß im § 32 der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 15.03.1974 in den Fassungen der Änderungen vom 26.02.1975, 16.02.1977, 21.02.1979 und 16.03.1983 im Abs 1 der Wortbestandteil "teil" im Wort "teilversicherten", ferner im Abs 1 Z 1 lit b die Wortfolge, "wenn der Versehrte von einer in lit a genannten Einrichtung zur Behandlung von Unfallfolgen dorthin überwiesen wurde" und im Abs 1 Z 2 die Wortfolge "die keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem Krankenversicherungsträger haben und" gesetzwidrig wären.Antrag an den VfGH auszusprechen, daß im Paragraph 32, der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 15.03.1974 in den Fassungen der Änderungen vom 26.02.1975, 16.02.1977, 21.02.1979 und 16.03.1983 im Absatz eins, der Wortbestandteil "teil" im Wort "teilversicherten", ferner im Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, die Wortfolge, "wenn der Versehrte von einer in Litera a, genannten Einrichtung zur Behandlung von Unfallfolgen dorthin überwiesen wurde" und im Absatz eins, Ziffer 2, die Wortfolge "die keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem Krankenversicherungsträger haben und" gesetzwidrig wären.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086017

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_010OBS00335_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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